Krankenkassen-abrechnung für personen mit diabetes
Ab jetzt können wir bei Diabetikern mit Folgeerkrankung über die Grundversorgung 4 bzw. 6 Behandlungen pro Kalenderjahr abrechnen (je nach Verordnung). Dazu benötigen wir die ausgefüllte Verordnung vom Arzt. Damit die direkte Abrechnung mit den Krankenkassen möglich ist, müssen zwingend folgende Punkte in der Verordnung ausgefüllt sein:
Diagnose A, B oder C
Aufführung der ZSR-Nr. und GLN
Bitte bringen Sie diese, sowie Ihre Krankenkassenkarte zu Ihrem Termin mit. Ohne die Verordnung können wir leider nicht abrechnen.
Für jedes neue Kalenderjahr muss eine neue Verordnung ausgestellt werden. Bitte beachten Sie, dass die podologische Behandlung grundsätzlich keine Pflichtleistung der Krankenkassen ist.
Patienten mit Diabetes - Verordnung bitte um Terminvereinbarung nur bei Fr. Friedli und bei Fr. Fuchs.
INFORMATION FÜR PERSONEN MIT DIABETES
Wir informieren Sie, dass die Tarife für Menschen mit Diabetes nicht der Preisliste auf unserer Webseite entsprechen. Der Aufwand wird pro Minute abgerechnet, wobei wir uns an der offiziellen Tariftabelle der Krankenkasse orientieren.
Diabetiker und andere Risikopatienten
Die podologische Behandlung wird auch Diabetikern (mit oder ohne diabetischen Fusssyndrom) empfohlen. Unsere Ausbildung und HF-Weiterbildung befähigt uns, Risikopatienten individuell zu behandeln und zu beraten. Vereinbaren Sie einen Termin, um mögliche Behandlungen individuell zu besprechen.