Krankenkassen- abrechnung für personen mit diabetes

Ab jetzt können wir bei Diabetikern mit Folgeerkrankung über die Grundversorgung 4 bzw. 6 Behandlungen pro Kalenderjahr abrechnen (je nach Verordnung). Dazu benötigen wir die ausgefüllte Verordnung vom Arzt. Damit die direkte Abrechnung mit den Krankenkassen möglich ist, müssen zwingend folgende Punkte in der Verordnung ausgefüllt sein:

  • Diagnose A, B oder C

  • Aufführung der ZSR-Nr. und GLN

Bitte bringen Sie diese, sowie Ihre Krankenkassenkarte zu Ihrem Termin mit. Ohne die Verordnung können wir leider nicht abrechnen.

Für jedes neue Kalenderjahr muss eine neue Verordnung ausgestellt werden. Bitte beachten Sie, dass die podologische Behandlung grundsätzlich keine Pflichtleistung der Krankenkassen ist.

wir suchen verstärkung

Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir nach Vereinbarung ein/e Podologe/in EFZ/SPV.

Ebenfalls bieten wir eine Lehrstelle als Podologe/in EFZ und einen Ausbildungsplatz für Podologe/in HF an.

Für weitere Informationen bitten wir um Kontaktaufnahme.

Wir freuen uns über deine Bewerbung per E-Mail an info@podomeda.ch oder schriftlich an unsere Postanschrift.

Termin vereinbarungen über whatsapp

Liebe Kundschaft, ab jetzt erreichen Sie uns auch über WhatsApp 061 833 90 90. Wir freuen uns auf Ihre schriftliche Terminanfrage per WhatsApp-Nachricht!